Allgemeine Geschäftsbedingungen

Business Personal Netzwerk (BP-N), Bremen

(Stand: März 2019)

1. GELTUNGSBEREICH 

1.1 BP-N, Bremen, geschäftsansässig: Wachtstraße 17-24, 28195 Bremen stellt durch ein Netzwerk Arbeitskräfte an andere Unternehmen im Wege der unmittelbaren oder mittelbaren Personalvermittlung zur Verfügung. Durch die Anmeldung auf der Internetseite www.bp-n.de erkennt das Unternehmen bzw. der Bewerber, die Bewerberin diese AGB an.

1.2 Die nachfolgenden Bedingungen finden Anwendung auf die vertraglichen Beziehungen zwischen BP-N und dem Kunden, wenn es um Personalvermittlung oder sonstige Vereinbarungen der Parteien geht. Die AGB gelten auch für BP-N Niederlassungen in Deutschland.

1.3 Abweichende Bedingungen sowie Ergänzungen oder Änderungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von BP-N schriftlich bestätigt werden. 

2. RECHTLICHES

2.1 BP-N verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher Informationen dies gilt insbesondere für alle vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen Geschäftsangelegenheiten, von denen BP-N im Rahmen der Zusammenarbeit erfährt.

2.2 Mit der Anerkennung dieser AGB verpflichten sich alle Teilnehmer des BP-N (BP-N, Unternehmen und sich bewerbende Personen) die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in jeder Form einzuhalten. Ohne Einverständnis dürfen Daten und Informationen aus dem BP-N nicht an Dritte weitergegeben werden.

2.3 Bei einer Personalvermittlung kommt das Arbeitsverhältnis direkt mit dem BP-N Mitgliedsunternehmen und dem vermittelten Mitarbeiter zustande. 

3. ABRECHNUNG 

3.1 Im Falle der Personalvermittlung berechnet BP-N eine Provision an das Mitgliedsunternehmen. BP-N stellt ihren Anspruch unmittelbar in Rechnung. 

3.2 Gerät der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, was spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit der Rechnung der Fall ist, hat er Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Bundeszentralbank zu entrichten. BP-N behält sich das Recht vor, einen höheren Zinssatz auf Nachweis geltend zu machen. Weitergehende Schadenersatzansprüche behält sich BP-N vor.

3.3 Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ohne Abzug nach Rechnungsstellung

4. VERPFLICHTUNGEN / HAFTUNG VON BP-NBP-N haftet bei erfolgreicher Personalvermittlung nicht für den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. Mögliche Qualifikationsdefizite des Mitarbeiters gehen nicht zu ihren Lasten.  

5. HÖHERE GEWALTTreten außergewöhnliche Umstände ein, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, wie z. B. Krankheiten, innere Unruhen, Katastrophen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Streik oder Ähnliches, durch die eine ordnungsgemäß Vertragsdurchführung seitens BP-N erschwert oder gefährdet wird, behält sich BP-N vor, Absagen oder Änderungen vorzunehmen. Schadenersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen. 

6. VERMITTLUNGSPROVISION BP-N

Bei Direktübernahme eines nachgewiesenen Bewerbers aus dem BP-N berechnet BP-N eine Vermittlungsprovision. Unter Bewerber sind nicht nur externe Mitarbeiter der BP-N oder neu gefundene Bewerber zu verstehen, sondern auch interne Mitarbeiter der BP-N. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn die Einstellung des Mitarbeiters erst nach Beendigung des Geschäftsverhältnisses mit der BP-N erfolgt, der einstellungsbezogene Erstkontakt aber auf die Vermittlungstätigkeiten der BP-N zurück zu führen ist. Die Provision errechnet sich aus dem Jahresgehalt des vermittelten Mitarbeiters. Derzeit (Stand: März 2019) beträgt die Provision 15% des Jahresbruttogehaltes. Sie setzt sich zusammen aus einer Provision von 10% des Bruttojahresgehaltes bei Abschluss eines Arbeitsverhältnisses oder eines ähnlich gestalteten Dienst- oder Werkvertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und dem vermittelten Mitarbeiter sowie weiteren 5%, nachdem der vermittelte Mitarbeiter die Probezeit erfolgreich beendet hat.

7. VERSCHWIEGENHEIT

Das Mitgliedsunternehmen und BP-N verpflichten sich wechselseitig, die ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden, der Natur der Sache nach geheimhaltungsbedürftigen Daten ausnahmslos vertraulich zu behandeln, es sei denn, diese Daten waren zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme in ihrer Gesamtheit bereits öffentlich bekannt oder werden dies später vor der Offenbarung durch die Vertragsteile. Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung der Vertragslaufzeit bestehen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, diese Geheimhaltungsverpflichtung auch auf die Mitarbeiter zu übertragen. Schließlich sind die Vertragsparteien zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen verpflichtet. 

8. ERFÜLLUNGSORT/GERICHTSSTAND

Erfüllungsort ist der Sitz von BP-N. Als Gerichtsstand wird Bremen vereinbart. 

9. SONSTIGES

BP-N behält sich vor, bei Änderungen der gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen die vereinbarten Vertragsbedingungen wie auch unter Umständen diese AGB anzupassen. Insbesondere behält sich BP-N das Recht vor, eine Erhöhung der Provision vorzunehmen, wenn Umstände, die BP-N nicht zu vertreten hat, eine Kostensteigerung verursachen. Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit möglich, als es sich um unbestrittene oder gerichtlich anerkannte Ansprüche handelt. 10. SALVATORISCHE KLAUSELSollten Bestimmungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen vertraglichen Regelungen davon unberührt. Solche Bestimmungen werden sodann automatisch durch gültige und durchsetzbare Bestimmungen ersetzt, die den beabsichtigen Zweck wieder geben. Mündliche Nebenabreden gelten nur, sofern sie von BP-N schriftlich bestätigt wurden.

Bremen, 15.03.2019

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